Samstag, 3. Oktober 2026

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Privatpersonen können das Führungszeugnis als PDF im BundID-Konto abrufen

Die digitale Ausgabe gilt seit dem 1. Oktober 2026, aber nur nach einem Online-Antrag und auf Verlangen. Die Papierurkunde bleibt wählbar.

Wer ein Führungszeugnis für eine Bewerbung oder ein Ehrenamt braucht, kann es seit dem 1. Oktober 2026 digital verlangen. Das Bundesamt für Justiz erteilt die Urkunde dann als PDF und stellt sie über das BundID-Konto zum Abruf bereit. Bis zu diesem Tag ging das Führungszeugnis für Privatpersonen nur als Druck auf grünem Spezialpapier mit der Post.

Digital wird das Führungszeugnis nur erteilt, wenn der Antrag elektronisch gestellt wird, die antragstellende Person die digitale Form verlangt und das Zeugnis nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.

Für die Vorlage bei einer Behörde, etwa für eine Fahrerlaubnis, bleibt es beim bisherigen Weg. Das Bundesamt übersendet das Zeugnis der Behörde unmittelbar; angebundene Stellen erhalten es über eine Datenleitung. Wer im Online-Portal die digitale Ausgabe wählt, bekommt das PDF ausschließlich ins BundID-Konto. Eine Erteilung auf anderem Weg schließt § 30d Absatz 2 aus.

Papier bleibt wählbar. Wer den Antrag bei der Meldebehörde stellt oder online den Gründruck verlangt, erhält weiter die gedruckte Urkunde. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hält fest, dass das Führungszeugnis persönlich beantragt und als Gründruck bezogen werden kann. Das Digitale Führungszeugnis kann nur über das Portal des Bundesamts beantragt werden.

Einfache, erweiterte und Europäische Führungszeugnisse für private Zwecke sind in der digitalen Form vorgesehen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zählt rund fünf Millionen Führungszeugnisse im Jahr.

Inhaltlich unterscheidet sich das PDF nach Angaben des Bundesamts nicht vom Gründruck. Optisch fehlt der grüne Hintergrund, oben links sitzt ein QR-Code. Im Rechtsverkehr hat das digitale Dokument nach der Darstellung des Amts dieselbe Rechtsgültigkeit und Beweiskraft wie die Papierurkunde.

Zur Identifikation braucht es nach Angaben des Bundesamts einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und aktivierter PIN, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte. Zum Auslesen des Dokuments braucht es ein NFC-fähiges Smartphone. Das Bundesministerium nennt daneben einen Computer mit Kartenlesegerät. Ein BundID-Konto kann während des Antrags angelegt werden. Für ein erweitertes Führungszeugnis oder eine Gebührenbefreiung sind Nachweise hochzuladen.

Die Gebühr setzt das Bundesamt für beide Varianten mit 13,00 Euro an. Online ist sie nur mit Kreditkarte zu zahlen. Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten wird die Gebühr nach der Vorbemerkung zur Nummer 1130 der Anlage zum Justizverwaltungskostengesetz nicht erhoben.

Im Regelfall, sofern es sich nicht um ein Europäisches Führungszeugnis handelt oder Prüfungen nötig sind, stellt das Bundesamt das PDF innerhalb weniger Stunden bereit. Beim Europäischen Führungszeugnis muss die Registerbehörde das Strafregister des Herkunftsstaats ersuchen; das verzögert die Erteilung.

Ausstellung durch die Registerbehörde, Erteilungsdatum und Unverändertheit lassen sich elektronisch prüfen. Das Bundesamt nennt zwei gleichwertige Wege: ein qualifiziertes elektronisches Siegel im PDF und ein visuelles Digitalsiegel als QR-Code. Den Ausdruck prüft nur der QR-Code, mit der App ZeSI mobile der Bundesdruckerei.

Das PDF kann gespeichert, weitergeleitet oder ausgedruckt werden. Die Broschüre des Bundesamts schreibt, es lasse sich so an die Anforderungen der empfangenden Stelle anpassen. Wie lange ein Zeugnis noch akzeptiert wird, liegt nach den Angaben des Amts im Ermessen dieser Stelle; genannt wird in der Regel ein Zeitraum von drei Monaten seit der Erteilung.

Für Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung braucht es den Gründruck. Auf dem digitalen Dokument können diese Vermerke nicht angebracht werden.